Staatsanwaltschaft Wien sieht keinen Anfangsverdacht – meine Kritik an Gernot Blüml bleibt bestehen

Staatsanwaltschaft Wien sieht keinen Anfangsverdacht, räumt aber eine „allenfalls vorliegende üble Nachrede“ ein – meine inhaltliche Kritik an Gernot Blüml bleibt bestehen.

 

Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien

Bundesfinanzminister und ÖVP-Wien Obmann Gernot Blümel – Verdacht Gröbliche Verharmlosung von NS-Gedankengut

Gernot Blümel hat in der ORF-Pressestunde, angesprochen auf einen Kommentar auf facebook des Schriftstellers Robert Menasse geantwortet:

Wir haben von Anfang an klar gemacht, dass wir NS-Gedankengut keinen Raum bieten wollen. …“

In der Folge wieder holte er dies bei PULS 24. Die Journalistin Corina Milborn hat in ihrer Sendung MILBORN Wien Wahl 2020 nachgefragt: „Wo haben Sie NS-Gedankengut gesehen in dem Kommentar von Robert Menasse, der die ÖVP-Politik kritisiert.“ Gernot Blümel antwortet: „Na, Sie brauchen es sich ja nur durchlesen.“

Gernot Blümel stellt einen willkürlichen und falschen, nicht haltbaren Zusammenhang von Robert Menasses Facebook-Kommentar zu NS-Gedankengut in der ORF-Pressestunde her, und versucht daher einen politisch links stehenden Schriftsteller und Proponenten eines antifaschistischen Grundkonsenses der Republik in die Nähe von NS-Gedankengut zu rücken. Das führt zur einer gröblichen Verharmlosung von NS-Gedankengut und des damit verbundenen nationalsozialistischen Völkermordes oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Gernot Blümels eigenen Relativierungen „Jetzt weiß ich schon, dass Herr Menasse das nicht so gemeint hat.“ werden gleich wieder aufgehoben „Die Regeln gelten aber schon für alle.“, sind also rein taktische rhetorische Manöver und ändern an seiner Grundaussage nichts.

Als Magister der Philosophie kann man davon ausgehen, dass Gernot Blümel hier einen bewussten Akt gesetzt hat. Diese von Gernot Blümel zweimal getätigte unhaltbare Unterstellung von NS-Gedankengut als amtierender Bundesfinanzminister und ÖVP-Wien Obmann ist ein Frontalangriff auf das mühsam nach dem 2. Weltkrieg aufgebaute Werte-, Debatten und Orientierungsgebäude bei der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit. Dadurch leistet Gernot Blümel als Regierungsmitglied einer Umkehrung der in der 2. Republik erarbeiteten Werteorientierung zur Einordnung, Verurteilung, Abgrenzung und auch rechtlichen Normierung von NS-Gedankengut Vorschub.

Weiters erklärt er, kritische Auseinandersetzung mit NS-Gedankengut und der damit verbundenen nationalsozialistischen Völkermordes oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zu NS-Gedankengut selbst, wenn sie auf Hitler Bezug nehmen. Das ist eine weitere Verharmlosung und eine Sabotage, Korruption und sogar in Österreich Kriminalisierung jeglicher kritischer Aufarbeitungs- und Erinnerungskultur. Das Stichwort „Hitler“ dient für Gernot Blümel als Begründung, jemanden NS-Gedankengut zu unterstellen, wodurch jede kritische Auseinandersetzung mit NS-Gedankengut und auch Hitler – in diesem Fall der Antisemitismus von Bürgermeister Lueger, der Hitler als Vorbild diente – zum Gegenteil verdreht wird, nämlich zu NS-Gedankengut selber. Die von Schriftsteller Robert Menasse betriebene Konfrontation der ÖVP mit ihrer Geschichte ist selbstverständlich legitim und gerechtfertigt, insbesondere in einer Zeit in der Viele die türkise ÖVP auf einen autoritären Kurs sehen und sich die Frage Aufarbeitung der eigenen ständestaatlich faschistischen Vergangenheit, auch im Zusammenhang mit dem NAZI-Faschismus, stellt.

Allgemein ist zu sagen, die Verharmlosung von NS-Gedankengut ordnet sich in in den Grundwerteverfall der türkisen ÖVP und ihrer Vertreter und Vertreterinnen ein und stellt gleichzeitig einen aktuellen und alarmierenden Höhepunkt dar. Die Botschaft ist: „Wir definieren wer nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet, auch wenn es völlig unhaltbar ist, wodurch jede von Politik, Zivilgesellschaft, Intellektuellen, Künstlerinnen und sogar vom Gesetzgeber erzwungen Aufarbeitung und Selbstüberprüfung bei nationalsozialistischen Gedankengut ausgehebelt wird, und der Verdrängung, Übertragung und Rechtfertigung von NS-Gedankengut wieder Tür und Tor geöffnet wird.

Ich bin als Bürger rechtlich verpflichtet grobe Verharmlosung anzuzeigen, in diesem Sinne fordere ich die Staatsanwaltschaft auf, die vorliegende Sachverhaltsdarstellung zu prüfen. Die Notwendigkeit der gesellschaftlichen Debatte über die Verharmlosung von NS-Gedankengut durch Bundesfinanzminister und ÖVP-Obmann Gernot Blümel sehe ich jedenfalls dringendst gegeben.

Alexander Trinkl, Wien, 9.10.2020

Dokumentation:

facebook-Kommentar von Robert Menasse: https://www.derstandard.at/story/2000120231259/robert-menasse-heftige-kritik-an-gernot-bluemel-kommentar-geloescht

ORF-Pressestunde vom 27.9.2020 https://tvthek.orf.at/profile/Pressestunde/1273/Pressestunde-mit-Gernot-Bluemel-Spitzenkandidat-OeVP/14066091

Puls 24, MILBORN Wien Wahl 2020 https://www.puls24.at/video/milborn-zur-wien-wahl-gernot-bluemel

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