#unsererepublik #unsere38mrd – Initiative für eine transparente, gerechte und klimafreundliche Wieder-Eröffnung Österreichs (Stand 16.6.20)

Debattenbeitrag für eine wirtschaftliche und soziale Corona-Krisenbewältigung basierend auf:

-Transparenz der Gelderverwendung

– angemessene soziale Absicherung für Jede und Jeden und damit auch Erhaltung der persönlichen Gestaltungs- und Kaufkraft

– und für Jede und Jeden geltende Rechtsgleichheit mit Rechtsanspruchen bei Entschädigungen, Förderungen, Haftungen und Krediten um staatliche Förderwillkür auszuschließen

 

Debatte #unsererepublik #unsere38mrd (pdf)

 

 

Ab sofort kann man #unsererepublik #unsere38mrd – Initiative für eine transparente, gerechte und klimafreundliche Wieder-Eröffnung Österreichs auf Respekt.net mit einer Zeit- und Geldspende unterstützen:

https://www.respekt.net/projekte-unterstuetzen/details/projekt/2076/

 

I. VOLLE TRANSPARENZ

II. ALLE MENSCHEN ANGEMESSEN ABSICHERN UND DEREN GESTALTUNGS- UND KAUFKRAFT SICHERN

III. WIRTSCHAFT WIEDER-ERÖFFNEN UND RETTUNGSSCHIRM RECHTSGLEICH FÜR ALLE UNTERNEHMEN

IV. FÜR DIE ZUKUNFT: KLIMA- UND UMWELTFREUNDLICHE WIEDER-ERÖFFNUNG

V. SOZIALE UND GERECHTE LANGFRISTIGE FINANZIERUNG DES KRISENBUDGETS

VOLLE TRANSPARENZ:

– Volle Einsicht für Bürgerinnen und Bürger, Journalistinnen und Blogger

Jede Bürgerin und jeder Bürger unserer Republik Österreich, nicht zuletzt auch als Steuerzahlende, haben online volle Einsicht in die Verwendung der 38 Mrd. Corona-Krisenbudget und aller darüber hinaus gehenden Konjunkturmittel zu erhalten, wodurch auch im speziellen Journalisten, Vereine und Blogger die Geldverwendung verfolgen und darüber der Öffentlichkeit berichten können. Nur im Licht der Öffentlichkeit kann weitgehend sichergestellt werden, dass es zu einer gerechten und korruptionsfreien Mittelvergabe kommen wird.

– Volle Kontrolle durch das Parlament und die Rechnungshöfe

Insbesondere Parlament, die dort vertretene Opposition und die Rechnungshöfe müssen im vollen Umfang ihre Kontrollfunktionen wahrnehmen können.

* ALLE MENSCHEN ANGEMESSEN ABSICHERN UND DEREN GESTALTUNGS- UND KAUFKRAFT SICHERN

– Arbeitslose erhöhen

Mehr als 560.000 Menschen sind derzeit arbeitslos und müssen von 55% ihres bisherigen Nettoeinkommens leben und haben derzeit weit geringere Chancen wieder einen Arbeitsplatz zu finden als bisher. 130.000 davon standen vor der Corona-Pandemie in ihren Jobs. Eine Erhöhung der Arbeitslose auf 70% und eine vorübergehende Corona-Sonderarbeitslose für seit der teilweisen Ausgangssperre (engl. Lockdown) Arbeitslose von 90% rückwirkend für den Zeitraum des Lockdown und den je nach Branchen bestehenden verschiedenen weiter bestehenden Einschränkungen.

– Rückwirkende Arbeitslosenversicherung für Einpersonenunternehmen, Selbständige und Künstlerinnen und Künstler

Schaffung einer rückwirkenden verpflichtenden Arbeitslosenversicherung für Einpersonenunternehmen, Selbständige und Künstlerinnen und Künstler, ohne Mehrkosten, die aus den bereits bestehenden Beiträgen gedeckt wird.

– Rückwirkende Einbeziehung von geringfügigen Beschäftigungen in die Arbeitslosenversicherung zur Absicherung insbesondere von Studierenden und Hochschülerinnen und -schüler

Eine Viertel-Beschäftigung muss auch zu einer Viertel-Arbeitslosenversicherung und nebenbei bemerkt auch Pensionsansprüchen führen. Die Arbeitslosenversicherung für geringfügig Beschäftigte ist auch insofern besonders wichtig, weil die Corona-Pandemie besonders Studierende und Hochschülerinnen und Hochschüler betrifft aus Familien mit weniger Einkommen, die dazu verdienen müssen und den ohnedies in Österreich besonders hohe Bildungskluften verstärkt.

– Erhöhung der Mindestsicherung für all Jene, die in der Corona-Krise auf die Mindestsicherung angewiesen sind oder deren Arbeitslose so gering ist, dass sie aufstocken müssen.

– Sozial- und Pensionsversicherungsbeiträge für Selbständige erst ab 1.000 € Gewinn pro Monat, stattdessen Übernahme durch die Republik in Sinne einer Aufstockung bei zu geringem Verdienst, wie sie auch Angestellten offen steht.

– Aufstocken auf Mindestsicherung auch für Unternehmerinnen, Unternehmer und Selbständige mit Gewerbeschein bei den Sozialzentren, ebenso wie dies auch für Angestellte möglich ist.

– Soziale Missstände bei Leiharbeit, Saisonarbeit und Scheinselbständigkeit beenden

– Unterbringung von Saisonarbeitern muss in Einzelzimmern erfolgen, mit Ausnahme von Lebensgemeinschaften. Der Erstauftraggeber und alle Subunternehmer in der Folge müssen dafür bei Verstößen gemeinsam zu gleichen Teilen haftbar gemacht werden können.

– Anwendung von Kollektivverträgen auf österreichischem Staatsgebiet. Keine Lohndumping durch Arbeitskräfte aus EU und Drittstaaten.

– Klare Krankenstandansprüche für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter. Kostenteilung durch Auftraggeberunternehmen und Personalfirmen.

– Strafen und Aufhebung von Scheinselbstständigen mit rückwirkenden Angestelltenansprüchen in der gemeinsamen geteilten Haftung des Erstauftraggebers und aller Subunternehmer in der Folge.

– Einführung eines Mindestlohns für alle nicht von Kollektivverträgen erfassten Arbeitsverhältnissen.

– Internationale Zusammenarbeit im Angesicht der weltweiten Corona-Krise

Erhöhung des österreichischen Beitrags für internationale Zusammenarbeit auf das seit Jahrzehnten in Regierungsprogrammen versprochene OECD-Ziel von 0,7% des BIP mit einer Ausrichtung auf die direkte Bezahlung von Löhnen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Gesundheits- und Bildungsprojekten und die direkte Haftung von Mikrokrediten für Unternehmerinnen und Unternehmer.

* WIRTSCHAFT WIEDER-ERÖFFNEN UND RETTUNGSSCHIRM FÜR UNTERNEHMEN

– Rechtlich gleich und mit Rechtsanspruch verbundene

Entschädigungen für Unternehmen

Förderungen und Kredithaftungen für Unternehmen zur Verhinderung von Corona-Pandemie verschuldeten Insolvenzen.

– Vorübergehende Aussetzung der Insolvenzen für Unternehmen

– Staatliche Kreditprüfung und Kreditrahmen für Unternehmen, die von der Bank trotz Staatshaftungen abgelehnt wurden.

– Sonderinsolvenzrecht mit Staatshilfs-, haftungs- und -kreditfond, mit dem Ziel Corona-Pandemie verschuldete Insolvenzen aufzufangen und Unternehmen bei der raschen Sanierung zu helfen.

  • Gründung einer staatlichen Beteiligungsgesellschaft, für Unternehmensbeteiligungen zur Rettung von Unternehmen in der Corona-Krise, mit Rückkauf-Option für die bisherigen Eigentümern innerhalb der nächsten 5 Jahre.

* FÜR DIE ZUKUNFT

– Ökologische Steuerreform zur langfristigen politischen Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von erneuerbaren Energieträgern und der Steigerung der Energieeffizienz.

– Ökologische Budgetreform: Neuausrichtung sämtlicher Staatsausgaben auf die Klimaziele von Paris.

– Verbindung aller staatlichen Investitionsprogramme mit dem Klimaschutzzielen von Paris durch Investitionen und Investitions- und Konsumanreize in:

– Thermische Gebäudesanierung im Passivhaus-Standard

– Neubau im sozialem und gefördertem Wohnbau und Nicht-Wohngebäude nur mehr im Passivhaus-Standard

– Energiewende mit Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau von:

Energieeffizienz und Energiesparen

Photovoltaik, Solarthermie, Windenergie, naturverträgliche Biomasse & Wasserkraft

– Förderung von Reparaturen und Verbot von eingebautem Ablaufdatum bei Produkten, sogenannter geplanter Obsoleszenz.

– Ausbau des Öffentlicher Verkehr, insbesondere der flächendeckenden regionalen Erreichbarkeit von jedem Ort in Österreich.

– Europäisches Bahnnetz und Hochgeschwindigkeitsstrecken,insbesondere die europaweite Erreichbarkeit von Österreich, auch als Tourismusland

– Markteinführung der Elektromobilität unter besonderer Berücksichtigung von Car Sharing-Angeboten

– Keine Staatshilfen, -haftungen, -kredite und -förderungen für Unternehmen, die nicht in Österreich steuern zahlen. Jetzt im Zuge des Corona-Krisenbudgets, aber auch generell sollten Unternehmen die nicht in Österreich oder einem gleichgestellten EU-Land keine Staatsaufträge bekommen.

– Klimaschutz Prüfkompetenz des Rechnungshofes: Erweiterung der Prüfkompetenz auf die klimarelevanten Auswirkungen sämtlicher Staatsausgaben.

* SOZIALE UND GERECHTE LANGFRISTIGE FINANZIERUNG DES KRISENBUDGETS

Heute bereits die langfristige soziale und gerechte Finanzierung des Krisenbudgets klären.

– Schließung aller Steueroasen, mit denen sich Unternehmen einer Besteuerung in Österreich und anderen EU-Ländern entziehen.

– Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer

– Solidarabgabe der reichsten 10% der Bevölkerung, die 69% des Vermögens in Österreich besitzen zur langfristigen Finanzierung des Krisenbudgets

 

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